Der „schmutzige Deal“ und die plausible Begründung.
Im Bericht „Das deutsche LKW-Syndikat“ wird in Kapitel III. Abschnitt 6 der „schmutzige Deal“ im Müllwagen-Verfahren beschrieben. Dazu ist es wichtig zu verstehen, weshalb dieser Deal mit Zustimmung der beteiligten Parteien beschlossen werden konnte.Alle 3 Beteiligten am Verfahren hatten dabei unterschiedliche Interessen, die eine zufriedenstellende Berücksichtigung in diesem Deal fanden:
- Die Justiz, vertreten durch die Vorsitzende Richterin und den anklagenden Staatsanwalt, wollte mit aller Gewalt verhindern, dass ans Tageslicht kommt, wie seit dem Jahr 2009, hunderttausende Einzelfahrzeuge ohne Prüfung der Einzelgutachten, rechtswidrig zugelassen wurden. Ebenso sollten die Prüfgesellschaften, denen von der Verkehrspolitik die Möglichkeit gegeben wurde, Blanco-Gutachten zu erstellen, in Schutz genommen werden. Da sich die bis zu 39% mangelhafter Gutachten, von denen der hessische Verkehrsminister berichtet (Anlage A_92, S.58), nicht auf Defekte, wie z. B. durchgerostete Bremsleitungen beziehen können, da solche Defekte in Neufahrzeugen unmöglich sind, wurde daher im Tübinger Skandalurteil, die Prüfung auf in Frage kommende Konstruktionsfehler, vorsätzlich unterlassen.
Die Schuld am Tod von Menschen wurde somit erfolgreich auf Dritte abgewälzt und die korrupte Politik behielt eine weiße Weste. - Die Hinterbliebenen der Todesopfer sollten zufriedenstellend entschädigt werden. Die Mindestdeckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherungen beträgt 7,5 Mio. €. Diese Summe wäre bei dem seit langem insolventen Aufbauhersteller des Müllwagens mit Sicherheit nicht zu holen gewesen, hätte sich herausgestellt, dass die Konstruktion des Fahrzeugs nicht den technischen Vorschriften entspricht. Zudem wäre dann auch zu hinterfragen gewesen, wie das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erhalten konnte. Mehr war für die Hinterbliebenen, ohne den Staat in Haftung zu nehmen, was mit einer korrupten Justiz nicht zu machen war, nicht herauszuholen. Die Nebenklage war damit, nach anfänglicher Annahme von 5-fachem Mord und der Forderung nach 3 Jahren Gefängnis, zufriedengestellt und hat daher auch sogleich den Berufungs-Verzicht verkündet. Was aber sagen die Versicherungen dazu?
- Der Verurteilte Müllwagenfahrer sollte ein Urteil erhalten, mit dem er sich abfinden konnte, ohne daran zu zerbrechen. Obwohl er stets seine Unschuld beteuerte und auf Fehler der Bremsanlage verwies, musste er sich das absolut milde Urteil (Fahrverbot, 1.000 € Geldstrafe, 1 Jahr auf Bewährung) ebenfalls mit dem Verzicht auf Berufung erkaufen. Um für die Leistungen seiner Haftpflichtversicherung keine Hürden aufzubauen, wurde das Gutachten des DEKRA-Gutachters Rauland, entsprechend konstruiert. Entgegen dem Gutachten des Landeskriminalamtes wurde mit 51 km/h eine viel zu hohe Geschwindigkeit behauptet, was als grobe Fahrlässigkeit zu werten gewesen wäre. Entschärfend auf einfache Fahrlässigkeit, wurde daher die Verwechslung der Hebel für den Tempomaten und die Motorbremse ins Spiel gebracht. Da ich selbst mit diesen Fahrzeugen vertraut bin – und zwar auf besagter Unfallstrecke, kann ich dieses Argument nur als absolut lächerlich bezeichnen, doch die Versicherung hat sich offenbar damit begnügt. Allerdings ist jedoch davon auszugehen, dass der Versicherung auch keinerlei Informationen über die vorsätzliche Herstellung von Fahrzeugen mit Konstruktionsfehlern, die unentdeckt bleibende Fälschung von Einzelgutachten durch Prüfgesellschaften und den Verstoß gegen § 13 EG-FGV durch die Zulassungsstellen, vorlagen.
Die Richter haben quasi daraufgesetzt, dass mein LKW als mangelfrei weitergenutzt wird und meinen, sowie den Tod Dritter, billigend in Kauf genommen.
Ich habe, auch durch mehrere, gut begründete Anträge zur Akteneinsicht und Auskunft zu den Müllwagengutachten, die Erfahrung gemacht, dass der Tübinger Filz zwischen Gerichten und der Staatsanwaltschaft, keinerlei Grenzen kennt – weder beim Austausch von sensiblen Daten noch bei der Verbreitung von Lügen, um eigene Straftaten zu verschleiern.
Neben dem Verstoß gegen den eigenen Amtseid wird hier lediglich ein Teil der Verstöße gegen rechtsstaatliche Gesetze der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt, die ich den Beschuldigten zur Last lege.
Verstoß gegen:
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 2 und Abs. 4; Art. 20 Abs. 3 GG; § 263 StGB; § 315b StGB; § 244 Abs. 2 StPO
Die Aussagen des ehemaligen Stuttgarter Richters Frank Fahsel, den ich hier auszugsweise zitiere, bestätigen sich also ein weiteres Mal. Ich frage mich dabei, ob die Richter, die sich ein Rechtsempfinden und ein Ehrgefühl bewahrt haben, bereits eine Minderheit darstellen.
,,Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind."
,,Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell" nennen kann."
,,Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell" nennen kann."
Aufgrund der folgenden Verfahrensliste kann ich die Aussagen des honorigen Richters Frank Fahsel nur bestätigen.
Verfahrensliste der Strafanträge gegen Beteiligte am deutschen LKW-Syndikat
| Aktenzeichen | Beteiligte | Datum |
| Regierungspräsidium Tübingen | ||
| 31 Js 7310/23 | Referat 112, Produktsicherheit Nachtrag 06.06.2024 | 12.01.2023 |
| Landratsamt Calw | ||
| 31 Js 7309/23 | Zulassungsstelle Nachtrag 11.08.2023 | 12.01.2023 |
| Regierungspräsidium Karlsruhe | ||
| 31 Js 24197/23 | Referat 46, Verkehr Nachtrag v. 27.12.2023 | 18.09.2023 |
| Aufbauhersteller des LKW Fuso | ||
| 31 Js 1229/23 | 4 Beteiligte Nachtrag v. 27.12.2023; v.17.02.2024 | 30.12.2022 |
| TÜV-SÜD | ||
| 31 Js 1229/23 | Technischer Leiter, KFZ-Sachverständiger Nachtrag v. 27.12.2023 | 30.12.2022 |
| Daimler | ||
| 31 Js 1229/23 | 4 beteiligte Ingenieure | 30.12.2022 |
| Verkehrsministerium Stuttgart | ||
| 31 Js 1229/23 | 30.12.2022 | |
| 31 Js 24194/23 | 18.09.2023 | |
| 31 Js 25723/23 | Aufbauhersteller des LKW Fuso Nachträge v. 14.12.2023 und v. 17.06.2024 | 09.10.2023 |
| 31 Js 6907/24 | Verkehrsminister BW, TÜV SÜD, | 28.12.2023 |
| 12 Js 15061/24 | Richterin am LG Tübingen | 06.06.2024 |
| 31 Js 17340/24 | Alle Beteiligten (Bildung krimineller Vereinigung) | 24.06.2024 |
| 26 Js 75/24 | Erste Staatsanwältin, Tübingen | 30.12.2022 |
Sämtliche Strafanträge wurden abgewiesen. In der baden-württembergischen Justiz haben sich offenbar russische Verhältnisse etabliert. Rechtsstaatlichkeit existiert nicht mehr, da niemand bereit ist, die Leichen im Keller der Justiz zu zählen.
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