Direkt zum Seiteninhalt

Der schmutzige Deal - Das deutsche LKW-Syndikat

Menü überspringen

Der „schmutzige Deal“ und die plausible Begründung.

Im Bericht „Das deutsche LKW-Syndikat“ wird in Kapitel III. Abschnitt 6 der „schmutzige Deal“ im Müllwagen-Verfahren beschrieben. Dazu ist es wichtig zu verstehen, weshalb dieser Deal mit Zustimmung der beteiligten Parteien beschlossen werden konnte.
 
Alle 3 Beteiligten am Verfahren hatten dabei unterschiedliche Interessen, die eine zufriedenstellende Berücksichtigung in diesem Deal fanden:
 
  1. Die Justiz, vertreten durch die Vorsitzende Richterin und den anklagenden Staatsanwalt, wollte mit aller Gewalt verhindern, dass ans Tageslicht kommt, wie seit dem Jahr 2009, hunderttausende Einzelfahrzeuge ohne Prüfung der Einzelgutachten, rechtswidrig zugelassen wurden. Ebenso sollten die Prüfgesellschaften, denen von der Verkehrspolitik die Möglichkeit gegeben wurde, Blanco-Gutachten zu erstellen, in Schutz genommen werden. Da sich die bis zu 39% mangelhafter Gutachten, von denen der hessische Verkehrsminister berichtet (Anlage A_92, S.58), nicht auf Defekte, wie z. B. durchgerostete Bremsleitungen beziehen können, da solche Defekte in Neufahrzeugen unmöglich sind, wurde daher im Tübinger Skandalurteil, die Prüfung auf in Frage kommende Konstruktionsfehler, vorsätzlich unterlassen.
    Die Schuld am Tod von Menschen wurde somit erfolgreich auf Dritte abgewälzt und die korrupte Politik behielt eine weiße Weste.

  2. Die Hinterbliebenen der Todesopfer sollten zufriedenstellend entschädigt werden. Die Mindestdeckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherungen beträgt 7,5 Mio. €. Diese Summe wäre bei dem seit langem insolventen Aufbauhersteller des Müllwagens mit Sicherheit nicht zu holen gewesen, hätte sich herausgestellt, dass die Konstruktion des Fahrzeugs nicht den technischen Vorschriften entspricht. Zudem wäre dann auch zu hinterfragen gewesen, wie das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis erhalten konnte. Mehr war für die Hinterbliebenen, ohne den Staat in Haftung zu nehmen, was mit einer korrupten Justiz nicht zu machen war, nicht herauszuholen. Die Nebenklage war damit, nach anfänglicher Annahme von 5-fachem Mord und der Forderung nach 3 Jahren Gefängnis, zufriedengestellt und hat daher auch sogleich den Berufungs-Verzicht verkündet. Was aber sagen die Versicherungen dazu?

  3. Der Verurteilte Müllwagenfahrer sollte ein Urteil erhalten, mit dem er sich abfinden konnte, ohne daran zu zerbrechen. Obwohl er stets seine Unschuld beteuerte und auf Fehler der Bremsanlage verwies, musste er sich das absolut milde Urteil (Fahrverbot, 1.000 € Geldstrafe, 1 Jahr auf Bewährung) ebenfalls mit dem Verzicht auf Berufung erkaufen. Um für die Leistungen seiner Haftpflichtversicherung keine Hürden aufzubauen, wurde das Gutachten des DEKRA-Gutachters Rauland, entsprechend konstruiert. Entgegen dem Gutachten des Landeskriminalamtes wurde mit 51 km/h eine viel zu hohe Geschwindigkeit behauptet, was als grobe Fahrlässigkeit zu werten gewesen wäre. Entschärfend auf einfache Fahrlässigkeit, wurde daher die Verwechslung der Hebel für den Tempomaten und die Motorbremse ins Spiel gebracht. Da ich selbst mit diesen Fahrzeugen vertraut bin – und zwar auf besagter Unfallstrecke, kann ich dieses Argument nur als absolut lächerlich bezeichnen, doch die Versicherung hat sich offenbar damit begnügt. Allerdings ist jedoch davon auszugehen, dass der Versicherung auch keinerlei Informationen über die vorsätzliche Herstellung von Fahrzeugen mit Konstruktionsfehlern, die unentdeckt bleibende Fälschung von Einzelgutachten durch Prüfgesellschaften und den Verstoß gegen § 13 EG-FGV durch die Zulassungsstellen, vorlagen.
 
Ein ebenso schmutziger Deal liegt meinen 4 Verfahren vor dem Landgericht Tübingen und dem Oberlandesgericht Stuttgart zugrunde. Die Brutalität der Richter, die den kriminellen Aufbauhersteller meines LKW Fuso der Marke Daimler, in Schutz genommen haben, anstatt ihn zu verurteilen, wurde durch zahllose Rechtsbeugungs-Tatbestände in den Schandurteilen zum Ausdruck gebracht.
Die Richter haben quasi daraufgesetzt, dass mein LKW als mangelfrei weitergenutzt wird und meinen, sowie den Tod Dritter, billigend in Kauf genommen.
 
Ich habe, auch durch mehrere, gut begründete Anträge zur Akteneinsicht und Auskunft zu den Müllwagengutachten, die Erfahrung gemacht, dass der Tübinger Filz zwischen Gerichten und der Staatsanwaltschaft, keinerlei Grenzen kennt – weder beim Austausch von sensiblen Daten noch bei der Verbreitung von Lügen, um eigene Straftaten zu verschleiern.
Neben dem Verstoß gegen den eigenen Amtseid wird hier lediglich ein Teil der Verstöße gegen rechtsstaatliche Gesetze der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt, die ich den Beschuldigten zur Last lege.
Verstoß gegen:
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 2 und Abs. 4; Art. 20 Abs. 3 GG; § 263 StGB; § 315b StGB; § 244 Abs. 2 StPO
 
Die Aussagen des ehemaligen Stuttgarter Richters Frank Fahsel, den ich hier auszugsweise zitiere, bestätigen sich also ein weiteres Mal. Ich frage mich dabei, ob die Richter, die sich ein Rechtsempfinden und ein Ehrgefühl bewahrt haben, bereits eine Minderheit darstellen.
,,Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind."
,,Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ,,kriminell" nennen kann."
Aufgrund der folgenden Verfahrensliste kann ich die Aussagen des honorigen Richters Frank Fahsel nur bestätigen.
 

Verfahrensliste der Strafanträge gegen Beteiligte am deutschen LKW-Syndikat
Aktenzeichen
Beteiligte
Datum
Regierungspräsidium Tübingen
31 Js 7310/23
Referat 112, Produktsicherheit
Nachtrag 06.06.2024
12.01.2023
Landratsamt Calw
31 Js 7309/23
Zulassungsstelle
Nachtrag 11.08.2023
12.01.2023
Regierungspräsidium Karlsruhe
31 Js 24197/23
Referat 46, Verkehr
Nachtrag v. 27.12.2023
18.09.2023
Aufbauhersteller des LKW Fuso
31 Js 1229/23
4 Beteiligte
Nachtrag v. 27.12.2023; v.17.02.2024
30.12.2022
TÜV-SÜD
31 Js 1229/23
Technischer Leiter, KFZ-Sachverständiger
Nachtrag v. 27.12.2023
30.12.2022
Daimler
31 Js 1229/23
4 beteiligte Ingenieure
30.12.2022
Verkehrsministerium Stuttgart
31 Js 1229/23

30.12.2022
31 Js 24194/23

18.09.2023
31 Js 25723/23
Aufbauhersteller des LKW Fuso
Nachträge v. 14.12.2023 und v. 17.06.2024
09.10.2023
31 Js 6907/24
Verkehrsminister BW, TÜV SÜD,
28.12.2023
12 Js 15061/24
Richterin am LG Tübingen
06.06.2024
31 Js 17340/24
Alle Beteiligten
(Bildung krimineller Vereinigung)

24.06.2024
26 Js 75/24
Erste Staatsanwältin, Tübingen
30.12.2022
Sämtliche Strafanträge wurden abgewiesen. In der baden-württembergischen Justiz haben sich offenbar russische Verhältnisse etabliert. Rechtsstaatlichkeit existiert nicht mehr, da niemand bereit ist, die Leichen im Keller der Justiz zu zählen.
Download
Zurück zum Seiteninhalt
App-Icon
Das deutsche LKW-Syndikat Installieren Sie diese Website auf Ihrem Startbildschirm für ein besseres Erlebnis
Tippen Sie auf Installationsschaltfläche auf iOS und dann auf „Zu Ihrem Bildschirm hinzufügen“