KFZ- Zulassungsstellen und Prüfgesellschaften als Komplizen des Syndikats
LKW-Zulassung mit Dokumenten, die vom TÜV SÜD gefälscht waren
Wie durch Staatsversagen und Korruption, in Verbindung mit dem externen Weisungsrecht von Justizministern, zahllose Mitarbeiter in Verkehrsbehörden dazu genötigt werden, gegen § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) zu verstoßen, indem billigend Verkehrsunfälle (einschl. Todesfälle) in Kauf genommen werden.Die rechtswidrige Zulassung von Nutzfahrzeugen steht am Beginn der Kausalitätskette zu fahrlässiger Tötung unter staatlicher Obhut.
Das am Beispiel des LKWs‘ Model „Fuso“ von Daimler, dokumentierte Behördenversagen, ist für alle Nutzfahrzeuge mit Einzelgenehmigung, außerhalb des Bundeslands Hessen, zutreffend. Da auch das Einzelgutachten des verunfallten Müllfahrzeugs nicht geprüft wurde, hatte das Fahrzeug von der Erstzulassung an, keine gültige Betriebserlaubnis. Das Urteil gegen den Müllwagenfahrer ist daher aufzuheben und es ist zu prüfen, ob bedingter Vorsatz bei Verantwortlichen des Verkehrsministeriums zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung im Jahr 2009, in Frage kommt. Jedenfalls trägt der Staat die Verantwortung für die 5 Todesopfer bei dem Müllwagenunfall in Nagold, im Jahr 2017 und der mehrfachen Strafvereitelung im Falle des Mordversuchs durch den Aufbauhersteller, der mir das Schrottfahrzeug „Fuso“ als mangelfrei verkauft hatte.Die Geschichte des Zulassungsspektakels bei der Behörde in Calw
- Achslastberechnung
- Protokoll der Bremsprüfung
- Wiegescheine
- Achslast- und Standsicherheitsberechnung
- Endabnahme des Ladekrans
- EG-Konformitätserklärung
- Bilddokumentation (Lichtbilder) zum Zustand und Aussehen des Fahrzeugs
- Herstellerbescheinigung zur Auflastung
Die Zulassungsstelle hat also für ein gefährliches Schrottfahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt und billigend in Kauf genommen, dass sich durch diesen Schrott ein tödlicher Unfall ereignen kann.
Die Vorstufe zu Gewaltverbrechen, die sich hier zeigt, ist durchaus vergleichbar damit, als würden Grenzpolizisten sämtlichen Personen (auch kriminellen) mit gefälschten Papieren und ohne Lichtbild, Zugang in die Bundesrepublik gewähren.
Nach der Entdeckung der rechtswidrigen Zulassung
Die unglaubliche Geschichte, die zur Entlarvung der organisierten Kriminalität in Politik und Justiz Baden- Württembergs, bzw. Gesamtdeutschlands führte, begann mit der schockierenden Erkenntnis, dass die KFZ-Zulassungsbehörde in Calw, nach Entdeckung der rechtswidrigen Zulassungspraxis, nun auch noch mit aller Gewalt versuchte, alles zu vertuschen und die zwingend erforderliche Stilllegung des Fahrzeugs, zu verhindern.Es ist völlig absurd, dass diese Landesbehörde, Verstöße gegen technische Vorschriften, die in täglich hunderten, bundesweit stattfindenden Verkehrskontrollen, mit hohen Busgeldern geahndet werden, einfach unter den Teppich kehrt.
Der Horror, den ich seit 12 Jahren aushalten muss, begann damit, dass ich wegen der schwergängigen Lenkung bei meinem LKW, in Erfahrung bringen wollte, welches Gewicht auf der Vorderachse lastet.
Eine Verwiegung auf der nahegelegenen Deponie, machte mich stutzig, denn das Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs war viel zu hoch. Es war klar, dass das Ergebnis nun genauer und auch nachweisbar ermittelt werden musste, denn schließlich war das vor Vertragsschluss zugesicherte Gewicht um knapp 800 kg überschritten (Zusage Leergewicht).
Eine Verwiegung auf der nahegelegenen Deponie, machte mich stutzig, denn das Gesamtgewicht des unbeladenen Fahrzeugs war viel zu hoch. Es war klar, dass das Ergebnis nun genauer und auch nachweisbar ermittelt werden musste, denn schließlich war das vor Vertragsschluss zugesicherte Gewicht um knapp 800 kg überschritten (Zusage Leergewicht).
Daher wurde ein Termin zur Gewichtsermittlung beim TÜV SÜD in Freudenstadt vereinbart, bei dem eine Bestätigung des Gewichts mit Dienstsiegel und Unterschrift erfolgte.
Es ergab sich, bei einer zulässigen Vorderachslast von 2800 kg, eine Gewichtsüberschreitung auf der Vorderachse von 175 kg, bei voll besetztem Fahrerhaus (7 eingetragene Sitzplätze) und ansonsten unbeladenem Fahrzeug.
Es ergab sich, bei einer zulässigen Vorderachslast von 2800 kg, eine Gewichtsüberschreitung auf der Vorderachse von 175 kg, bei voll besetztem Fahrerhaus (7 eingetragene Sitzplätze) und ansonsten unbeladenem Fahrzeug.
Mit diesem Dokument (TÜV-Verwiegung) wurde ich bei der KFZ-Zulassungsstelle in Calw vorstellig mit der Frage, weshalb das Fahrzeug in diesem Zustand überhaupt zugelassen werden konnte und zugleich mit der Aufforderung eine Stilllegung zu veranlassen.
Eine nachgewiesene Stilllegung wegen Nichteinhaltung der technischen Vorschriften, hätte zu diesem Zeitpunkt, in meinem Gerichtsverfahren, eine Rückabwicklung des Werkvertrags mit dem Aufbauhersteller bedeuten müssen. Das Fahrzeug war nachweislich mangelhaft und die Klage gegen mich, auf vollständige Bezahlung, völlig unbegründet. Allerdings bin ich mir heute sicher, dass die korrupte Richterin auch für dieses Szenario, den Aufbauhersteller, durch weitere, konstruierte Lügen, wie dies anschließend mehrfach der Fall war, in Schutz genommen hätte.
Im Urteil führte die Richterin dann folgenden Unsinn aus, so dass ich letzten Endes den kriminell aufgebauten Schrott, auch noch vollständig bezahlen musste:
f. Sofern zuletzt im Verfahren vorgetragen wurde, das Fahrzeug sei nicht zulassungsfähig und der Firma Daimler seien falsche Zahlen übermittelt worden, die Eingang in die TUV-Gutachten gefunden hatten, handelt es sich um eine Behauptung des Beklagten, ohne dass hierfür Anhaltspunkte bestünden. Das Fahrzeug ist zugelassen. Die Klägerin hat die Auflastungsgenehmigung mit Datum vom 07.10.2014 vorgelegt sowie die vom 18.12.2014 als Anl. K 11a vorgelegte TUV-Bescheinigung sowie eine weitere Bescheinigung als Anl. K 11b.
Ohne die geforderte Prüfung auf falsche Zahlen wurden die nachweislich gefälschten Dokumente vom Gericht anerkannt und mir wurde eine Falschbehauptung unterstellt. Durch die Ablehnung der folgenden Anträge, hatte Richterin D. selbst dafür gesorgt, dass die Blanco erteilte Betriebserlaubnis nicht angreifbar war (Anträge nach § 142 ZPO). Richterin D. hatte sich die Lüge des Täters zu eigen gemacht und im Urteil die Behauptung aufgestellt, alles sei vorgelegt worden. Die Ablehnung der später eingereichten Strafanträge gegen den Täter, hat dann die korrupte Oberstaatsanwältin T. unter anderem folgendermaßen begründet:
„Gegenüber dem Landgericht Tübingen war jedoch von der Beklagtenseite lediglich angeregt worden, sämtliche Unterlagen von der Fa. Daimler einzufordern, was das Landgericht abgelehnt hatte (Beschluss vom 29.06.2018, BI. 400 ff. d. A. des Zivilprozesses).“
Eine kaum vorstellbare Rechtsbeugung und an krimineller Energie nicht zu überbieten, die gesamten Anträge als lediglich angeregt zu bezeichnen.
Die entscheidenden Dokumente, die vom Gericht bei Daimler und dem TÜV SÜD nicht angefordert und als Beweismittel von der Staatsanwaltschaft unterschlagen wurden, waren folgende:
Die entscheidenden Dokumente, die vom Gericht bei Daimler und dem TÜV SÜD nicht angefordert und als Beweismittel von der Staatsanwaltschaft unterschlagen wurden, waren folgende:
Die hintere Kran- Abstützung ist am Fahrzeug nicht vorhanden –– eine tödliche Gefahr. In der Tabelle auf S. 2 wurden nur 3 Beifahrer à 75 kg eingetragen anstatt 6 –– Achslastüberlastung und Unfallgefahr. Alle rot markierten Bereiche sind falsche Angaben und bewirken zum Teil erhebliche Gefahren.
Die Vorschriften wurden nicht eingehalten –– ebenfalls mehrere tödliche Gefahren.
Nachdem eine Stilllegung des Fahrzeugs abgelehnt worden war, wurde eine anwaltliche Aufforderung (Anwalt an LRA) zur Stellungnahme an die Zulassungsstelle gerichtet.
Die Antwort der Behörde (Antwort LRA) ist haarsträubend, denn selbstverständlich kann nicht festgestellt werden, ob das Gutachten fehlerhaft war, wenn der Hauptteil des Gutachtens, wie oben beschrieben, überhaupt nicht vorhanden war. Dann noch so zu tun, als ginge es um eine gewöhnliche Abmeldung, ist eine kolossale Frechheit.
Entsprechend der Aufforderung ein berichtigtes Gutachten erstellen zu lassen, führte dies zu weiteren Erkenntnissen der kriminellen Zusammenarbeit, unter den Behörden. So wurde nun vom TÜV die Rücknahme des Gutachtens kategorisch abgelehnt (Rücknahmeantrag), wie auch die Neubegutachtung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung.
Die anwaltliche Aufforderung an die Zulassungsstelle, das vollständige Einzelgutachten beim TÜV einzufordern, sieht dann folgendermaßen aus (LRA- Anfrage beim TÜV). Allein an der Wortwahl, lässt sich die Unterwürfigkeit der Behörde gegenüber dem TÜV erkennen. Der Behörde scheint nicht bekannt zu sein, dass die Gutachten einer 10-jährigen Aufbewahrungsfrist unterliegen und bei unvollständigen bzw. mangelhaften Gutachten, eine Neubegutachtung zwingend anzuordnen ist. Offensichtlich wurden hier weitere telefonische Absprachen getroffen.
Auch dass vom TÜV rechtswidrig die Fahrzeugklasse geändert wurde und das Allradfahrzeug somit nicht mehr im Gelände einsetzbar ist, interessiert die Behörde nicht. So ist in der Typgenehmigung die Fahrzeugklasse noch korrekt angegeben, mit N2G (G für Geländefahrzeug) Typgenehmigung CoC. Im Einzelgutachten des TÜV steht dann unter Ziffer 22, zu J N2 Einzelgutachten Fahrzeugklasse. Das „G“ wurde gestrichen und es handelt sich laut Zulassungsbescheinigung Teil I, nur noch um ein Straßenfahrzeug.
Zu diesem Sachverhalt gehört auch die weitere Rechtsbeugung durch das Gericht, das wegen eines Gefälligkeitsschreibens, im Schandurteil gegen mich, ausgeführt hatte, das Fahrzeug sei im Gelände einsetzbar und ich würde die Betriebsanleitung missverstehen Betriebsanleitung Kipper. Dort heißt es: Folgende Handlungen sind verboten: Betrieb des Fahrgestells im Gelände. Wegen dieser Angabe wurde ja die Fahrzeugklasse im Einzelgutachten des TÜV, ohne mein Wissen, rechtswidrig geändert. Der KFZ-Gutachter wollte dadurch verhindern, dass er im Falle eines Unfalles zur Rechenschaft gezogen wird, wegen Falschbegutachtung. Richterin D. hingegen ist dies völlig gleichgültig. Der Staat hat ja bereits genügend Leichen im Keller, da kommt es offenbar auf einige zusätzliche nicht mehr an. Das Gericht deutet die Vorschrift aus der Betriebsanleitung des Kippers wegen dieses Gefälligkeitsschreibens Schreiben Kunath im Urteil folgendermaßen um:
Aktenzeichen 4 0 43/18 - Seite 15 -e. Sofern der Beklagte geltend macht, das Fahrzeug sei nach der Betriebsanleitung im Gelände nicht einsetzbar, handelt es sich lediglich um ein Missverständnis des Beklagten. Insofern wurde seitens der Klägerin eine Mail vom 27.07.2016 vorgelegt, aus welcher sich ergibt, dass sich die betreffende Textpassage darauf beziehe, dass man den Kran- und Kippbetrieb des Fahrzeugs nur bei dessen Stillstand nutzen könne. Das Fahrzeug kann folglich im Gelände eingesetzt werden.
Noch deutlicher wird das Verbot des Geländeeinsatzes in der aktuellen Betriebsanleitung, die bei der Firma Kunath für sämtliche Kipperfahrzeuge gilt, Geländeeinsatz Kunath aktuell.
Das Ausstellen eines gefälschten Gutachtens zur Auflastung durch den TÜV und die Eintragung dieser Auflastung durch die Zulassungsstelle, verdeutlichen eine nochmalige Steigerung der kriminellen Energie dieser beiden Behörden.
Am 12.09.2019 wurde vom TÜV das Gutachten zur Auflastung gemäß Herstellerbescheinigung ausgestellt, obwohl ja bereits bekannt war und auch darauf hingewiesen wurde, dass eine nicht korrigierbare Überlast auf der Vorderachse vorliegt und die Vorgaben der Herstellerbescheinigung nicht eingehalten wurden.
Wenige Tage darauf, am 23.09.2019 hat der TÜV in Freudenstadt, nach telefonischer Rücksprache mit dem technischen Leiter in Stuttgart, die anstehende Hauptuntersuchung verweigert. Ein absolutes Novum aus der Trickkiste der organisierten Kriminalität.
Was dann die Zulassungsstelle daraus gemacht hat, dürfte nun nicht mehr verwundern. Obwohl ich zu dem Auflastungsgutachten auch das DEKRA-Gutachten zur Beweissicherung mit der Nutzlastberechnung vorgelegt hatte und um Beachtung bat, wurde die Auflastung kurzerhand in die Zulassungsbescheinigung eingetragen.
Dass eine Totalverweigerung der Behörden und der KFZ-Prüfstellen in einem demokratischen Rechtsstaat möglich ist, verwundert nicht, wenn man bedenkt, wie auch übergeordnete Regierungspräsidien, sowie „unabhängige“, und vermutlich gerade deswegen, korrupte Richter und ebenso mehrere korrupte Staatsanwälte, mit diesem Thema umgehen.
Dagegen hat die KFZ-Versicherung, nach Vorliegen des Gutachtens zur Beweissicherung, sofort reagiert. Es wurde mitgeteilt, dass das Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz nicht mehr bewegt werden dürfe. Erst nachdem die Versicherung auch die Zulassungsstelle informiert hatte, wurde die allgemeine Betriebserlaubnis entzogen.
Der Weg aus der rechtswidrigen Totalverweigerung der KFZ-Behörden ist offensichtlich nur noch über die Versicherungen möglich. Plötzlich konnte das Fahrzeug doch stillgelegt werden, jedoch nicht wegen technischer Mängel, sondern wegen fehlendem Versicherungsschutz und zudem mit einer Zwangsgeldandrohung, die von Anfang an den TÜV SÜD, hätte gerichtet werden müssen (fehlender Versicherungsschutz).
Mittlerweile waren die Verhandlungen beim Landgericht Tübingen und dem Oberlandesgericht Stuttgart, zwar nicht rechtskräftig, sondern rechtsbeugend und auch nicht „Im Namen des Volkes“, sondern im Namen der organisierten Kriminalität, abgeschlossen.
Allerdings lagen nun genügend Beweise für das Verschulden an meinem, in die hunderttausende Euro gehenden, Vermögensschaden durch organisierte Kriminalität in Behörden und Justiz vor.
Allerdings lagen nun genügend Beweise für das Verschulden an meinem, in die hunderttausende Euro gehenden, Vermögensschaden durch organisierte Kriminalität in Behörden und Justiz vor.
Zur Feststellung des schuldhaften Verhaltens der Zulassungsstelle Calw hatte ich mit Datum 08.10.2019 das Referat „Verkehr“ des Regierungspräsidiums Karlsruhe über die Vorfälle (Mitteilung RPK) informiert und am 15.10.2019 eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen der Zulassungsstelle eingereicht. Nach einem Telefonat und dem schriftlichen Nachtrag, bin ich jedoch vergebens davon ausgegangen, dass die Rechtsbeugung bei dieser Behörde ein Ende haben wird.
Die anwaltliche Anforderung der Akte (Akteneinsicht RPK) hat der Referatsleiterin mehrere peinliche Lügen abgerungen, die man nur noch als dummdreist bezeichnen kann:
- Aufgrund des Nachtrags steht eindeutig fest, dass es eben nicht um die Zuständigkeit, sondern um die Aufklärung der von mir angezeigten Sachverhalte ging.
- Formal kann es die Aussage, „man sei nicht zuständig“, überhaupt nicht geben, denn die Behörden sind verpflichtet, Eingaben an die zuständigen Abteilungen weiterzuleiten, da der Bürger den organisatorischen Aufbau der Behörde nicht kennen kann.
- Das Referat „Verkehr“ des RPK ist selbstverständlich die vorgesetzte Dienststelle der Zulassungsstelle Calw.
- Dass die Fachaufsichtsbeschwerde bearbeitet wurde und somit auch eine Akte angelegt war, ist nachweisbar durch das interne Schreiben aus der Akte des Verkehrsministeriums.
Dabei stellt sich unweigerlich die Frage, ob der Rechtsstaat bereits so weit heruntergekommen ist, dass Akten einfach verschwinden oder deren Existenz geleugnet wird. Rechtsanwälte hätten somit keine Möglichkeiten mehr, ihre Mandanten nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vertreten.
Auch widersprechen sich die Mitarbeiter des Verkehrsministeriums selbst, wenn einerseits zugegeben wird, dass die 10-jährige Aufbewahrungspflicht für das Fahrzeuggutachten nicht eingehalten wurde und andererseits dem TÜV zugestanden wird, ordnungsgemäß begutachtet zu haben.
Brechreizauslösend ist jedenfalls die Aussage in der Akte des Verkehrsministeriums, dass mir das falsche Fahrzeug verkauft worden sei. Wenn diese Herrschaften, wie auch die beteiligten Ganoven der Justiz, meinen, zuerst sei das Ei da und dann die Henne, haben sie in öffentlichen Ämtern nichts verloren.
Auch widersprechen sich die Mitarbeiter des Verkehrsministeriums selbst, wenn einerseits zugegeben wird, dass die 10-jährige Aufbewahrungspflicht für das Fahrzeuggutachten nicht eingehalten wurde und andererseits dem TÜV zugestanden wird, ordnungsgemäß begutachtet zu haben.
Brechreizauslösend ist jedenfalls die Aussage in der Akte des Verkehrsministeriums, dass mir das falsche Fahrzeug verkauft worden sei. Wenn diese Herrschaften, wie auch die beteiligten Ganoven der Justiz, meinen, zuerst sei das Ei da und dann die Henne, haben sie in öffentlichen Ämtern nichts verloren.
Für alle, an den staatsgefährdenden Umtrieben Beteiligten, die zigfach falsche Angaben in die Welt setzen und meiner Überzeugung nach, nicht das erste Mal an dergleichen Betrügereien beteiligt sind, hier noch einmal das Angebot für den Aufbau, in dem das Fahrzeug, lange vor Vertragsschluss, eindeutig vom Aufbauhersteller beschrieben wird.
Die Angabe „Mitsubishi 6C18D/4x4, Doka, RS 3865“ zeigt eindeutig, dass das Huhn vor dem Ei existiert hat und das Fahrzeug vor dem Kran, der mir schließlich als zum Fahrzeug passend, angeboten wurde.
Da das Einzelgutachten des Müllwagens, wie auch sämtliche weitere, in Baden- Württemberg erstellten Einzelgutachten, bei der Zulassung nicht geprüft wurde, ist der Müllwagenfahrer nach wie vor unschuldig und seine Verurteilung, intriganter Rechtsbeugung geschuldet.
Dass die KFZ-Zulassungsbehörde Calw, in absolut willkürlicher Weise, betrügen und reihenweise gegen § 315b StGB (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr), verstoßen kann, liegt einzig und allein daran, dass sowohl Gerichte als auch die Strafverfolgungsbehörden, ihre schützende Hand über korrupte Politik halten.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Strafanträge gegen die Verantwortlichen der Zulassungsstelle, wie zuvor schon die Fachaufsichtsbeschwerde, abgewiesen wurden.
Die billige Begründung durch Oberstaatsanwältin Teschner, ist immer dieselbe:
„Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der Beschuldigten liegen nicht vor“.
„Für vorsätzliches Handeln gebe es keinerlei Verdachtsmomente“.
Die billige Begründung durch Oberstaatsanwältin Teschner, ist immer dieselbe:
„Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten der Beschuldigten liegen nicht vor“.
„Für vorsätzliches Handeln gebe es keinerlei Verdachtsmomente“.
Mit dieser Begründung begeht die Justiz in Baden-Württemberg zig-fache Strafvereitelung und beteiligt sich genauso wie die angezeigten Behörden an Straftaten, die aus meiner Sicht als Gewaltkriminalität wahrgenommen werden.
Demgegenüber wäre zu prüfen, ob nach den Rechtsgrundsätzen, die der Bundesgerichtshof für bedingten Tötungsvorsatz aufgestellt hat, Anklage erhoben werden müsste, wegen des Verdachts des 5-fachen Mordes im Müllwagen-Verfahren und des Mordversuchs, in den Verfahren mit dem LKW Fuso, da mir von der Justiz vorgetäuscht wurde, mein LKW sei mangelfrei und könne benutzt werden (auch im Gelände). Der BGH führt dazu folgendes aus:
„Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet (Willenselement), mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein“.
„Bedingt vorsätzlich handelt, wer den Eintritt des Todes als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Ziels Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes abfindet (Willenselement), mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein“.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Leiter der Zulassungsstelle, nachdem er erfolgreich die Fahrzeugbau-Mafia verteidigt hatte, ins Verkehrsministerium befördert wurde, obwohl (oder auch gerade deshalb) die Fachaufsichtsbeschwerde dort bekannt war, lässt den Schluss zu, dass eine Beförderung, durch rechtswidrige Handlungen, erarbeitet werden kann.
Dieser Verdacht ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der anklagende Staatsanwalt im Müllwagen-Verfahren anschließend zum Richter befördert wurde und die Richterin zur Gerichtspräsidentin aufgestiegen ist.
Kein Wunder, dass die beiden Gutachten zum Müllwagenunfall, als wichtigstes Staatsgeheimnis, auf ewig unter Verschluss bleiben sollen.
Dass ein Skandal dieses Ausmaßes, überhaupt möglich ist, dürfte den verfassungsfeindlichen Tendenzen in der Politik geschuldet sein. Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes besagt, dass die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Nach dem Legalitätsprinzip sind Staatsanwaltschaften bei Vorliegen eines Anfangsverdachts, verpflichtet ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit Hilfe des Weisungsrechts nach § 146 GVG des Reichsjustizgesetzes von 1877, wird dieser Teil der Verfassung allerdings von korrupten Politikern geschreddert, die den Staatsanwaltschaften und Richtern, alle erdenklichen Lügen abverlangen, um aus bewiesenen Tatsachen keine Ermittlungen ableiten zu müssen.
Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Frank Rebmann die vollständige Abschaffung des Weisungsrechts kritisch sieht.
Zitat aus dem Staatsanzeiger zur Amtseinsetzung im Jahr 2024:
Danach gefragt, wie er das sieht, sagt Rebmann: „Aus der bisherigen baden-württembergischen Praxis zur Ausübung des Weisungsrechts ergibt sich aus meiner Sicht keine Notwendigkeit, etwas zu ändern.“ Denn bislang sei – mit einer Ausnahme vor vielen Jahren – keine Weisung erteilt worden. Die Bedrohung durch extremistische Parteien sei „aber in der Tat ernst zu nehmen.“
Mit dieser einen Ausnahme, die Rebmann benennt, dürfte wohl das Müllwagen-Verfahren gemeint sein. Ein Extremfall der deutschen Justizgeschichte, gefolgt von den über 25 abgewiesenen Strafanträgen, die er offenbar unterschlägt, denn er war genauestens von mir über die katastrophalen Zustände bei der Tübinger Staatsanwaltschaft, durch mein persönliches Anschreiben mit der Beschwerde vom 09.11.2024, informiert.
Die Justiz steckt mit dem Weisungsrecht also in einem Dilemma.
Einerseits wäre es zweckmäßig, dieses Recht abzuschaffen, um bei extremistischer Bedrohung Missbrauch zu verhindern, andererseits wäre dann der seit Jahrzehnten stattfindende Missbrauch durch die etablierten Parteien und die Justiz, ebenso nicht mehr möglich.
Nicht von ungefähr fordert auch der deutsche Richterbund seit langer Zeit, die Abschaffung dieses verfassungswidrigen Rechts.
Einerseits wäre es zweckmäßig, dieses Recht abzuschaffen, um bei extremistischer Bedrohung Missbrauch zu verhindern, andererseits wäre dann der seit Jahrzehnten stattfindende Missbrauch durch die etablierten Parteien und die Justiz, ebenso nicht mehr möglich.
Nicht von ungefähr fordert auch der deutsche Richterbund seit langer Zeit, die Abschaffung dieses verfassungswidrigen Rechts.
Bei den vorliegenden Fällen geht es daher vor allem um die Frage:
Welcher Justizminister hat dem, für die rechtswidrigen Fahrzeugzulassungen, verantwortlichen Verkehrsminister, die Gefälligkeit erwiesen, mit aller Gewalt und unter rechtswidriger Anwendung des Weisungsrechts, Ermittlungen zu verhindern???
Welcher Justizminister hat dem, für die rechtswidrigen Fahrzeugzulassungen, verantwortlichen Verkehrsminister, die Gefälligkeit erwiesen, mit aller Gewalt und unter rechtswidriger Anwendung des Weisungsrechts, Ermittlungen zu verhindern???
Es geht aber auch um die Frage inwieweit es sich bei den an Sachbeschädigung, Körperverletzung und fahrlässiger Tötung, Beteiligten Politikern und Juristen, um bedingten Vorsatz handelt.
Jedenfalls gibt es mittlerweile eine ganze Reihe an Mitwissern, die Kraft ihres Amtes dafür verantwortlich sind, dass zukünftige Verkehrsunfälle mit rechtswidrig zugelassenen Fahrzeugen, nicht verhindert werden. Für solche zukünftigen Unfälle ist der bedingte Tötungsvorsatz, dann jedenfalls zutreffend.
Das Geschehen wird daher weiterhin von mir beobachtet.
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags informiert zum Weisungsrecht:
Der Feststellung des Europäischen Gerichtshofs, dass die deutschen Staatsanwaltschaften, mangels Unabhängigkeit, keine Justizbehörden sind, kann ich nur zustimmen. Schließlich kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass nicht wenige Staatsanwälte und Richter, wegen rechtswidriger Weisungen, an organisierter Kriminalität beteiligt sind.
Dass es bei dem bundesweiten
Zulassungsskandal auch nicht um Einzelfälle geht, wie dies der 12. Zivilsenat
des Oberlandesgerichts Stuttgart, aus vorsätzlicher Rechtsbeugung heraus, im
Schandurteil gegen mich festgeschrieben hatte, um ein Revisionsverfahren zu
verhindern, zeigt vor allem auch der Skandal um die Zulassung von Wohnmobilen
des Herstellers Hymer, zu dem die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Jahre 2022
ermittelt hatte.
Wegen
Gewichtsüberschreitungen bei Fahrzeugen, wurde lediglich zu
Ordnungswidrigkeiten und strafbarer Werbung ermittelt, anstatt wegen
Straftaten. Auch hier war die Strafe sozusagen ein Geschenk der Justiz, wie
bereits beim Müllwagen-Unfall. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde
eingestellt und die durch Straftaten erwirtschafteten Gewinne wurden
eingezogen.
Dadurch konnte verhindert
werden, dass auch gegen die Prüfgesellschaften und die Zulassungsstellen
ermittelt werden muss, ohne deren wegbereitende Mithilfe durch Unterlassen von
Prüfroutinen (z.B. Wiegescheine und Achslastberechnung vorhanden und in
Ordnung??), diese Fahrzeuge überhaupt nicht in Verkehr hätten gebracht werden
können.
Letzten Endes bleibt nur zu hoffen, dass alle
Geschädigten die erforderlichen Rechtsmittel einlegen und auch den Staat, durch
Amtshaftungsklagen, in die Pflicht nehmen, vor allem aber, dass bei der Justiz
ausgemistet wird und Kräfte, die sich Recht und Gesetz verpflichtet fühlen,
wieder die Oberhand gewinnen, um in Zukunft Unfälle durch gefährliche Fahrzeuge
zu verhindern und dem Bürger Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.